Häufige Fragen
Was ist der erste Schritt?
Wenn Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich zunächst an Ihren behandelnden Kinder- oder Hausarzt*in. Er entscheidet, ob für Ihr Kind eine Frühförderung notwendig ist und überweist Ihr Kind ggf. zur interdisziplinären Eingangsdiagnostik in unser Haus.
Alternativ besteht die Möglichkeit, dass Sie unser offenes Beratungsgespräch in Anspruch nehmen, wenn Sie sich um die Entwicklung Ihres Kindes sorgen.
Wie ist der weitere Ablauf?
Nachdem Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zum so genannten Erstgespräch. Dies dient einem ersten Informationsaustausch und klärt, ob eine Frühförderung den Bedürfnissen des Kindes gerecht wird. Zu diesem Gespräch sind die Verordnung (vom Kinderarzt), das Untersuchungsheft und wenn vorhanden Vorbefunde des Kindes mitzubringen.
Gemeinsam geht es weiter.
Unser interdisziplinäres Team erstellt einen individuellen Förder- und Behandlungsplan, aus dem die Stärken und Schwächen Ihres Kindes hervorgehen. Im Anschluss werden mit Ihnen (bzw. mit den Sorgeberechtigten) die Förderziele definiert und der gemeinsame Weg, wie diese Ziele erreicht werden können, besprochen. Sofern Sie sich für eine Förderung in unserem Hause entscheiden, unterstützen wir Sie gerne bei der Antragstellung. Die Förderungen und Behandlungen finden bedarfsorientiert ein- bis dreimal wöchentlich in Einzel- und/oder Gruppenangeboten statt.
Eine intensive Zusammenarbeit mit Ihnen ist dabei für uns von zentraler Bedeutung.
Wo finden die Förderungen statt?
Um individuelle Förderziele erreichen zu können, ist es wichtig, dort zu arbeiten, wo das Kind am besten gefördert werden kann. Das kann bei uns im Frühförderzentrum sein, in einer Einzel- oder Gruppensituation, im Kindergarten des Kindes oder auch bei dem Kind im familiären Kontext zu Hause.
Wie lange wird mein Kind im Frühförderzentrum Geilenkirchen gefördert?
Die Komplexleistung des Frühförderzentrums Geilenkirchen richtet sich grundsätzlich an Kinder von der Geburt bis zur Einschulung. Der Förderzeitraum richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Kindes.
Wer übernimmt die Kosten?
Auf Sie als Eltern von gesetzlich krankenversicherten Kindern kommen keine Kosten für die Frühförderung in unserem Hause zu. Die Kosten werden von den Krankenkassen und von den Sozialämtern getragen.
Für Kinder in einer privaten Krankenkasse ist die Übernahme der Kosten bedarfsweise durch die Versicherung zu klären. Entsprechende Info-Unterlagen erhalten Sie nach der Anmeldung Ihres Kindes.
Was versteht man unter Frühförderung?
Info-Flyer: "Was bedeutet eigentlich Frühförderung?"
Hier gibt es unseren Infoflyer in verschiedenen Sprachen als PDF-Datei zum downloaden!
Unter anderem werden hier die Ziele sowie die einzelnen Förderbereiche einfach und verständlich erklärt. Den Flyer stellen wir zum kostenfreien Download als PDF-Datei in verschiedenen Übersetzungen zur Verfügung:
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- Unseren Einrichtungsflyer finden Sie hier.